
© 2013 Max Mathis
MINI Checkliste für die Fahrprüfung
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Gesuchsformular ausfüllen
Für die Erteilung eines Lernfahrausweises fülle das Gesuchsformular online (www.pom.be.ch/pom/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/lernfahrer) aus. Drucke danach das ausgefüllte Formular aus und unterzeichne es. Im Notfall, oder wenn das Onlineformular nicht verfügbar sein sollte, kann beim Strassenverkehrsamt ein Gesuchsformular in Papierform bezogen werden.
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Sehtest
Zum Gesuch ist ein Sehtest einzureichen. Dieser muss bei einem anerkannten Optiker oder Augenarzt durchgeführt werden und bleibt zwei Jahre gültig. Bei der Untersuchung durch den Optiker oder Augenarzt ist die entsprechende Seite des vorgängig ausgefüllten und ausgedruckten Gesuchsformulares sowie eine Identitätskarte oder ein Pass im Original vorzulegen.
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Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (NHK)
Mit der Einreichung eines Gesuches für die Kategorien A, A1, B oder B1 ist eine Kopie des Nothelferausweises beizulegen. Dieser ist sechs Jahre gültig. Für die Spezialkategorien F, G oder M ist der Nothelferausweis nicht notwendig.
4. Einreichen des Gesuches
a) Bei der erstmaligen Einreichung eines Gesuches um einen Lernfahrausweis: Persönliche Vorsprache an den Schaltern unserer Geschäftsstellen, oder bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde, oder bei einem Posten der Kantonspolizei Bern mit allen erforderlichen Unterlagen (aufgeklebte farbige Passfoto im Format 35 x 45 mm) sowie Identitätskarte oder Pass im Original. Zusätzlich: von Schweizerinnen und Schweizern: Niederlassungsausweis;von ausländischen Staatsangehörigen: Ausländerausweis im Original. Nach dem Bestätigen der Identität sendet die prüfende Stelle die Unterlagen an das SVSA in Bern.
b) Bei der Einreichung eines weiteren Gesuches: Abgabe des Gesuches mit allen erforderlichen Unterlagen (aufgeklebte farbige Passfoto im Format 35 x 45 mm) und einer gut lesbaren Kopie des bisherigen Führer- oder Lernfahrausweises bei einer unserer Geschäftsstellen oder per Post an die folgende Adresse: Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern Zulassung Fahrzeugführer Postfach 3001 Bern
5. Verkehrsregeltheorie
Lerne die Verkehrsregeltheorie (Die Fahrschule Max Mathis zeigt Dir den Weg dazu)
6. Theorieprüfung
Melde dich zur theoretischen Führerprüfung an. Nach erfolgreicher Theorieprüfung erhälst du den Lernfahrausweis sofort ausgehändigt.
7. Lerne gemeinsam mit deinem Fahrlehrer autofahren.
8. Besuche den obligatorischen Verkehrskundekurs (VKU)
9. Praktische Führerprüfung
Freue dich über die bestandene Führerprüfung!
Fahrschule Max Mathis Sollrütistrasse 52 3098 Schliern
Mobil: 079 466 64 75 E-Mail: max.mathis@bluewin.ch |